CZV - Weiterbildung
Weiterbildung
Für Gütertransporte ist seit dem 1. September 2014 in der Schweiz der Fähigkeitsausweis obligatorisch, für den Personentransport ist dies seit dem 1. September 2013 der Fall. Mit dem Inkrafttreten der CZV wurde für alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises die Pflicht zur Weiterbildung eingeführt. Auch wer den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei erhält oder bereits erhalten hat, muss die Weiterbildungspflicht erfüllen.
Fünf Tage in fünf Jahren
Innerhalb von fünf Jahren müssen fünf Tage Weiterbildung bei einer von der asa anerkannten Weiterbildungsstätte besucht werden. Die Weiterbildung kann in Tageskursen von je sieben Stunden oder als Wochenkurs absolviert werden. Auch wer den Fähigkeitsausweis sowohl für den Personen- als auch den Gütertransport besitzt/benötigt, muss nur fünf Kurstage besuchen und kann die Kursthemen beliebig wählen.

Aktuelle CZV-Weiterbildungs Tage
Rund um`s Fahrzeug und Ladesicherung

Samstag 08.02.2025
08.00Uhr-16.30Uhr
270.-
Fahrer als Visitenkarte

Samstag 08.03.2025
08.00Uhr-16.30Uhr
270.-
Mentale Stärke

Samstag 05.04.2025
08.00Uhr-16.30Uhr
270.-
Blind im Strassenverkehr

Samstag 24.05.2025
08.00Uhr-16.30Uhr
270.-
ARV1, Rundumkontrolle und Ladesicherung

Samstag 21.06.2025
08.00Uhr-16.30Uhr
270.-
Unfallprävention und Ernährung
