KATEGORIE BE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter die Kategorie B fallen.
Anforderungen
Kategorie BE
Mindestalter
17 Jahre
Erforderliche Kategorie
B (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs
nicht erforderlich
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
nicht erforderlich
sind mit dem Erwerb der Zugfahrzeugkategorie B bereits erfolgt/erfüllt.
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
keine
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
nicht erforderlich
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
-
Lernfahrausweis notwendig
-
Begleitperson nicht erforderlich, Ausnahme: wenn nicht im Besitz des Führerausweises für die Kategorie B, darf das Zugfahrzeug nur mit dem erforderlichen Lernfahrausweis sowie der entsprechenden Begleitperson gefahren werden. Anforderungen an die Begleitperson:
-
23. Altersjahr vollendet
-
mind. 3 Jahre im Besitz des Führerausweises der Kat. B
-
kein Führerausweis auf Probe (FAP)
-
-
Es dürfen nur Passagiere mitgeführt werden, die auch im Besitz der Kategorie BE sind.