KATEGORIE C1 

Motorwagen, ausgenommen jene der Kategorie D, mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie C1 und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.

KATEGORIE D1 

                                   

Motorwagen zum Personen-transport mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Sitzplätzen ausser dem Führersitz; Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Unterkategorie D1 und einem Anhänger, dessen Gesamtgewicht 750 kg nicht übersteigt.

Anforderungen

Kategorie C1 (Unterkategorie)

Mindestalter

18 Jahre


Erforderliche Kategorie

B (mind. Lernfahrausweis)


Nothelferkurs

nicht erforderlich


Verkehrsmedizinische Untersuchung

erforderlich


Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.


Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


Zusatztheorieprüfung

ja


Verkehrskunde

keine


Gültigkeit Lernfahrausweis

24 Monate


Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • Begleitperson erforderlich. Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Unterkategorie C1 und diesen nicht mehr auf Probe besitzt.
  • Der Lernfahrausweis der Unterkategorie C1 berechtigt zu Lernfahrten mit einem Motorwagen der Kategorie B und mit Feuerwehrmotorwagen, die ein Gesamtgewicht von mehr als 7500 kg aufweisen, und Fahrschullastwagen der Kategorie C.

CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung

 

Sofern Sie mit der Unterkategorien C1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für Gütertransport.

Website CZV – Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch


Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

B, B1, F, G, M


Weitere Berechtigungen nach bestandener Führerprüfung Kat. C1

Binnenverkehr berechtigt der Führerausweis C1:

  • zum Führen von Fahrzeugen der Unterkategorie D1, sofern diese Fahrzeuge leer sind oder der Fahrzeugführer Personen mitführt, die für die Feststellung von Mängeln, die Überprüfung von Reparaturen sowie die Durchführung von amtlichen Fahrzeugprüfungen erforderlich sind.

  • zum Mitführen von landwirtschaftlichen Anhängern oder Anhängern der Feuerwehr, der Polizei und des Zivilschutzes.

Anforderungen

Kategorie D1 (Unterkategorie)

Mindestalter

21 Jahre


Erforderliche Kategorie

B


Nothelferkurs

nicht erforderlich


Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.


Verkehrsmedizinische Untersuchung

ist erforderlich


Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


Zusatztheorieprüfung

ja


Verkehrskunde

keine


Gültigkeit Lernfahrausweis

24 Monate

Falls der Bewerber für die Unterkategorie D1 bereits die Kategorie C oder die Unterkategorie C1 besitzt und 21 Jahre oder älter ist, benötigt er keinen Lernfahrausweis und muss keine theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Wer C1 nach altem Recht (vor dem 01.04.2003) erworben hat, muss die Zusatztheorieprüfung absolvieren.


Fahrpraxis

Eine klaglose Fahrpraxis während mindestens einem Jahr regelmässig mit einem Motorwagen der Kategorie B oder während mindestens 3 Monaten regelmässig und klaglos Kategorie C oder Trolleybus. Der Eintrag der Unterkategorie D1 erfolgt auf Gesuch hin.


Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig (Inhaber der Führerausweiskategorie C benötigen für Übungsfahrten keinen Lernfahrausweis)
  • Begleitperson erforderlich.
  • Lernfahrten dürfen nur mit einem Begleiter unternommen werden, der das 23. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens drei Jahren den Führerausweis der Unterkategorie D1 und diese nicht mehr auf Probe besitzt.
  • Mit dem Lernfahrausweis der Unterkategorie D1 sind Lernfahrten auf Fahrzeugen der Kategorie C1 erlaubt.

Übungsfahrten: Fahrten mit einem Motorfahrzeug, dessen Führer oder Führerin keinen Lernfahrausweis braucht und die als Vorbereitung auf eine praktische Führerprüfung durchgeführt wird. Auf Übungsfahrten mit Fahrzeugen der Unterkategorie D1 dürfen die Begleitperson nach Artikel 15 Absatz 1 SVG, der Fahrlehrer, der Verkehrsexperte sowie weitere Fahrschüler mitfahren; der Fahrzeugführer hat eine Bestätigung über die Zulassung zur Führerprüfung der Unterkategorie D1 mitzuführen.


CZV – die Chauffeur-zulassungsverordnung

 

Sofern Sie mit der Unterkategorie D1 Fahrten durchführen, die nicht unter die Ausnahmen der CZV fallen, benötigen Sie zusätzlich den Fähigkeitsausweis für den Personentransport.

Website CZV – Chauffeurzulassungsverordnung: cambus.ch


Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

B, B1, C1, F, G, M, BPT