Kat.CE
KATEGORIE CE
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.
Anforderungen
Kategorie CE
Mindestalter
18 Jahre
Erforderliche Kategorie
C (mind. Lernfahrausweis)
Nothelferkurs
nicht erforderlich
Sehtest
darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.
Verkehrsmedizinische Untersuchung
nicht erforderlich
sind mit dem Erwerb der Zugfahrzeugkategorie C bereits erfolgt/erfüllt.
Epileptiker
werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.
Basistheorieprüfung
keine
Zusatztheorieprüfung
keine
Verkehrskunde
nicht erforderlich
Gültigkeit Lernfahrausweis
24 Monate
Lernfahrten
- Lernfahrausweis notwendig
- Begleitperson nicht erforderlich
- Ausnahme: wenn nicht im Besitz des Führerausweises für die Kategorie C, darf das Zugfahrzeug nur mit dem erforderlichen Lernfahrausweis sowie der entsprechenden Begleitperson gefahren werden. Anforderungen an die Begleitperson:
- 23. Altersjahr vollendet
- mind. 3 Jahre im Besitz des Führerausweises der Kat. CE
- kein Führerausweis auf Probe (FAP)
- Es dürfen nur Passagiere mitgeführt werden, die auch im Besitz der Kategorie CE sind.
Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen