Kat.CE

KATEGORIE CE

Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Anforderungen

Kategorie CE

Mindestalter

18 Jahre


Erforderliche Kategorie

C (mind. Lernfahrausweis)


Nothelferkurs

nicht erforderlich


Sehtest

darf bei jedem Gesuch um einen Lernfahrausweis nicht älter als 24 Monate und muss durch eine Schweizer Optikerin/Ärztin oder einen Schweizer Optiker/Arzt ausgefüllt sein.


Verkehrsmedizinische Untersuchung

nicht erforderlich

sind mit dem Erwerb der Zugfahrzeugkategorie C bereits erfolgt/erfüllt.


Epileptiker

werden nur aufgrund eines Eignungsgutachtens eines Neurologen oder eines Spezialarztes für Epilepsie zum Verkehr zugelassen.


Basistheorieprüfung

keine


Zusatztheorieprüfung

keine


Verkehrskunde

nicht erforderlich


Gültigkeit Lernfahrausweis

24 Monate


Lernfahrten

  • Lernfahrausweis notwendig
  • Begleitperson nicht erforderlich
  • Ausnahme: wenn nicht im Besitz des Führerausweises für die Kategorie C, darf das Zugfahrzeug nur mit dem erforderlichen Lernfahrausweis sowie der entsprechenden Begleitperson gefahren werden. Anforderungen an die Begleitperson:
    • 23. Altersjahr vollendet
    • mind. 3 Jahre im Besitz des Führerausweises der Kat. CE
    • kein Führerausweis auf Probe (FAP)
  • Es dürfen nur Passagiere mitgeführt werden, die auch im Besitz der Kategorie CE sind.

Nach Erwerb der Kategorie zusätzliche Berechtigungen

BE, C1E, DE*, D1E*

* sofern im Besitz der Führerausweiskategorie für das entsprechende Zugfahrzeug